Impressum
Darüber hinaus besteht die Pflicht zur aufgeforderten und umfassenden Übermittlung der Untersuchungsergebnisse, insbesondere Lage der Bohrungen, Schichtenverzeichnisse, Angaben zum Bohrverfahren, gegebenenfalls Angaben zum Ausbau, Methoden und Ergebnisse der durchgeführten Bohrlochmessungen sowie Informationen zur Beschreibung aller Probenahmen und zum Aufbewahrungsort.
Weiterhin sind die beabsichtigte Aufbewahrungsdauer der Proben, Ergebnisse von Pumpversuchen und anderen hydraulischen Tests, Angaben zur Bohrtechnik sowie zum Ausbau und zur Verfüllung des Bohrloches, Baugrund- und sonstige Gutachten an das zuständige Landesamt zu übermitteln.